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Amtliche Beglaubigungen von Dokumenten können vom Bürgerservice nur vorgenommen werden, wenn das Originaldokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
ACHTUNG: Bitte keine Kopien mitbringen, diese werden vor Ort erstellt!
NICHT beglaubigt werden u. a. Personenstandsurkunden (Zuständigkeit: ausstellendes Standesamt)