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Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften können vom Bürgerservice nur vorgenommen werden, wenn das Originaldokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Gebühr 2,00 Euro je Unterschriftsbeglaubigung
ACHTUNG: Unterschriften werden nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wurden!
NICHT beglaubigt werden dürfen u. a Unterschriften auf Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei ausländischen Behörden (Zuständigkeit: Notar); NICHT beglaubigt werden Unterschriften auf Reisevollmachten zur Vorlage bei ausländischen Behörden (Zuständigkeit: Notar)
Wichtige Informationen auf der Homepage unter Dienstleistungen A-Z Beglaubigungen